Wie der Standard heute in seinem heutigen Artikel Vorsicht bei Werbung auf Facebook erörtert, könnten Werbeaktionen ähnlich der, die ein anderes Partyportal dieser Tage auf Facebook veranstaltet, gegen das UWG verstoßen (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).
Irre, welche Paragraphen die Juristen oft zur Anwendung bringen. Da heißt´s aufpassen!